

Aktivist gegen demokratische Ordnung wird nicht Rechtsreferendar in Rheinland-Pfalz
Weil er nachweislich die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, darf ein Nachwuchsjurist in Rheinland-Pfalz nicht den juristischen Vorbereitungsdienst durchlaufen. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied nach Angaben vom Freitag unter anderem deshalb gegen den Mann, weil dieser in Texten menschenverachtende Bezeichnungen verwendet und schwarze Menschen pauschal herabgewürdigt hatte. Zudem sei er Mitglied der inzwischen aufgelösten AfD-Jugendorganisation Junge Alternative und des Vereins Ein Prozent gewesen.
Beide Gruppen werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der verhinderte Rechtsreferendar habe in den Organisationen zeitweise herausgehobene Funktionen übernommen, erklärte das Koblenzer Gericht.
Der juristische Vorbereitungsdienst ist die Voraussetzung für das zweite juristische Staatsexamen. Das erste Staatsexamen hat der Antragsteller bereits. Er beantragte, in den Vorbereitungsdienst zu kommen, was das Oberlandesgericht Koblenz als Zulassungsbehörde aber ablehnte. Das begründete es mit fehlender Verfassungstreue des Manns.
Er wandte sich an das Verwaltungsgericht, um sein Anliegen durchzusetzen, hatte dort aber mit seinem Eilantrag keinen Erfolg. Rechtsreferendare müssten sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, erklärte das Verwaltungsgericht. Der Antragsteller werde dem nicht gerecht.
Es zitierte indirekt aus Texten, die der Mann verfasst hatte. Darin werde beispielsweise behauptet, dass ein schwarzer österreichischer Fußballspieler kein Deutscher oder Österreicher sein könne. In einem anderen Text habe er dem Bundesverfassungsgericht vorgeworfen, den Volksbegriff zu demontieren.
Er selbst vertrete einen Volksbegriff mit der Forderung nach einer "positiven Erneuerung Deutschlands". Das könne nur als Forderung nach einer Umkehrung eines vermeintlichen "Bevölkerungsaustauschs" verstanden werden. Die Entscheidung kann nicht mehr angefochten werden.
N.Singer--NRZ