Neue Rheinische Zeitung - DATENSCHUTZ

Köln -

DATENSCHUTZ




Datenschutzerklärung von "NEUE RHEINISCHE ZEITUNG"
Stand: 1. Januar 2026

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

SCANDIC TRUST GROUP LLC
"NEUE RHEINISCHE ZEITUNG"
IQ Business Centre
Bolsunovska Street 13–15
01014 Kiew / Ukraine
E-Mail: [email protected]
Website: www.NeueRheinischeZeitung.de

Die SCANDIC TRUST GROUP LLC trägt die Verantwortung für die im Impressum bezeichneten Rechte und Pflichten. Datenschutzrechtlich ist sie für diejenigen Verarbeitungen verantwortlich, deren Zwecke und Mittel sie bestimmt.

Technische Umsetzung
SCANDIC ASSETS FZCO
Dubai Silicon Oasis DDP
Gebäude A1/A2
Dubai — 342001
Vereinigte Arabische Emirate
Telefon: +971 54 221 5217

Die SCANDIC ASSETS FZCO übernimmt die technische Umsetzung. Soweit sie personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung der SCANDIC TRUST GROUP LLC verarbeitet, gelten die Anforderungen an die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO beziehungsweise Art. 9 des schweizerischen Datenschutzgesetzes. Die technische Tätigkeit allein begründet noch keine bestimmte datenschutzrechtliche Rolle. Auch für "NEUE RHEINISCHE ZEITUNG" gibt, entscheidet ein Unternehmen über eigene Verarbeitungszwecke und -mittel, ist seine eigenständige oder gemeinsame Verantwortlichkeit für diese Verarbeitung gesondert zu berücksichtigen. Anfragen zum Datenschutz und zur Ausübung Ihrer Rechte richten Sie bitte an: [email protected] oder an die oben genannte Postanschrift der: SCANDIC TRUST GROUP LLC.

Einleitung und Geltungsbereich

Diese Datenschutzerklärung erläutert, welche personenbezogenen Daten bei der Nutzung der Websites, Anwendungen und Dienste von "NEUE RHEINISCHE ZEITUNG" verarbeitet werden, zu welchen Zwecken dies geschieht und welche Rechte Ihnen zustehen. Angaben zu zusätzlichen Angeboten, etwa Nutzerkonten, Bestellungen, Newslettern oder Veranstaltungen, beziehen sich auf den Fall, dass das betreffende Angebot bereitgestellt und von Ihnen genutzt wird. Für Deutschland und Österreich gilt die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union, soweit ihr sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich eröffnet ist. Nach Art. 3 DSGVO kann sie auch Unternehmen außerhalb der Europäischen Union erfassen, insbesondere beim gezielten Angebot von Waren oder Dienstleistungen an Personen in der Union oder bei der Beobachtung ihres dortigen Verhaltens. Die bloße Staatsangehörigkeit ist hierfür nicht entscheidend.
Für Verarbeitungen mit Auswirkungen in der Schweiz gilt im Rahmen seines Anwendungsbereichs das schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz, nachfolgend „Schweizer DSG“, zusammen mit der Datenschutzverordnung, nachfolgend „Schweizer DSV“. DSGVO und Schweizer Datenschutzrecht können nebeneinander anwendbar sein. Ergänzend sind die jeweils einschlägigen nationalen Vorschriften zum Schutz von Endgeräten, zur elektronischen Werbung sowie zum Medien- und Presserecht zu beachten. Die gesetzlichen Rechte gelten unabhängig davon, ob Sie dieser Datenschutzerklärung zustimmen. Diese Erklärung ist keine Einwilligung in eine Datenverarbeitung.

A) Allgemeine Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten sind Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person. Dazu gehören beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, IP-Adresse, Nutzerkennungen und zuordenbare Nutzungsdaten. Auch pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen, wenn eine Zuordnung zu einer Person mit den verfügbaren Mitteln möglich ist. Wir beschränken die Verarbeitung auf Daten, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind, beachten die Zweckbindung und berücksichtigen den Datenschutz bereits bei der Gestaltung und den Voreinstellungen unserer Angebote.

Zwecke und Rechtsgrundlagen nach der DSGVO

  • Vertrag und vorvertragliche Maßnahmen: Erbringung einer von Ihnen angeforderten Leistung sowie Bearbeitung Ihrer darauf gerichteten Anfrage, soweit die Verarbeitung dafür erforderlich ist; Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO.
  • Gesetzliche Verpflichtungen: Erfüllung einschlägiger gesetzlicher Pflichten, etwa bestimmter Aufbewahrungs- oder Auskunftspflichten; Art. 6 Abs. 1 Buchst. c in Verbindung mit Abs. 3 DSGVO.
  • Berechtigte Interessen: Bereitstellung eines sicheren und funktionsfähigen Angebots, Abwehr von Missbrauch, Beantwortung allgemeiner Anfragen sowie Geltendmachung und Verteidigung von Rechtsansprüchen; Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Voraussetzung ist, dass Ihre Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten nicht überwiegen.
  • Einwilligung: Freiwillige zusätzliche Verarbeitungen, insbesondere einwilligungsbedürftige Analyse-, Werbe- oder Personalisierungsfunktionen; Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO.


Die konkrete Rechtsgrundlage richtet sich nach der jeweiligen Verarbeitung. Die Aufzählung erlaubt keinen beliebigen Wechsel der Rechtsgrundlage, etwa um einen Widerruf oder einen berechtigten Widerspruch zu umgehen.

Besonderheiten des Schweizer Datenschutzrechts
Bei der Datenbearbeitung durch private Unternehmen stehen nach dem Schweizer DSG insbesondere Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben, Verhältnismäßigkeit, Erkennbarkeit des Zwecks, Zweckbindung, Richtigkeit und Datensicherheit im Vordergrund. Anders als die DSGVO verlangt das Schweizer DSG nicht für jede private Datenbearbeitung einen Erlaubnistatbestand nach dem Muster des Art. 6 DSGVO. Eine Persönlichkeitsverletzung bedarf jedoch eines Rechtfertigungsgrundes, beispielsweise einer wirksamen Einwilligung, eines überwiegenden privaten oder öffentlichen Interesses oder einer gesetzlichen Grundlage. Erforderliche Einwilligungen müssen informiert und freiwillig sein; bei besonders schützenswerten Personendaten und beim Profiling mit hohem Risiko ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich, soweit die Bearbeitung auf Einwilligung gestützt wird.

Redaktionelle und journalistische Verarbeitung
Zur journalistischen Arbeit können die Recherche, Prüfung, Dokumentation, Veröffentlichung und Archivierung von Informationen gehören. Informationen können dabei auch aus öffentlich zugänglichen Quellen, Veröffentlichungen, Interviews und Mitteilungen Dritter stammen. Persönlichkeitsrechte, Quellenschutz und die Freiheit der Meinungsäußerung und Information sind nach den jeweils anwendbaren Vorschriften miteinander abzuwägen. In der Bundesrepublik Deutschland können insbesondere die auf Art. 85 DSGVO beruhenden medien- und presserechtlichen Sonderregelungen, darunter § 23 Medienstaatsvertrag, einschlägig sein. In Österreich enthält § 9 des Datenschutzgesetzes besondere Regeln für journalistische Verarbeitungen, unter anderem zum Redaktionsgeheimnis sowie zu Informations- und Betroffenenrechten. In der Schweiz sind die Vorschriften des Schweizer DSG und die besonderen Regeln für die Arbeit periodischer Medien zu beachten. Ausnahmen gelten nur, soweit ihre jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Journalistische Sonderregelungen erstrecken sich nicht automatisch auf Werbung, Abonnements, Nutzerkonten oder die technische Verwaltung der Website. Journalistische Tätigkeit allein begründet auch keine öffentliche Aufgabe im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO.

Externe Plattformen und deren Datenschutzhinweise
Wenn Sie Inhalte über eine externe Plattform abrufen, kann deren Betreiber Daten nach seinen eigenen Datenschutzhinweisen und Ihren dortigen Einstellungen verarbeiten. Ein gewöhnlicher Link und ein unmittelbar eingebundener Videoplayer oder ein anderes eingebettetes Element können unterschiedliche Datenübermittlungen auslösen. Ein externes Element kann bereits beim Laden eine Verbindung herstellen; ein gewöhnlicher Link wird grundsätzlich erst mit seinem Aufruf genutzt. Die Anmeldung bei einer Plattform erteilt "NEUE RHEINISCHE ZEITUNG" keine allgemeine Erlaubnis, Ihre Daten an diese Plattform zu übermitteln. Die Verantwortlichkeit ist für jeden Verarbeitungsvorgang gesondert zu bestimmen.

Die folgenden Links führen zu Informationen der jeweiligen Anbieter. Diese Übersicht bezeichnet externe Informationsangebote; sie ist keine Aufstellung sämtlicher auf unserer Website aktivierter Dienste. Informationen über tatsächlich eingesetzte einwilligungsbedürftige Dienste erhalten Sie vor deren Aktivierung im jeweiligen Einwilligungsdialog.


Technische Daten und Sprachassistenten
Beim Abruf von Inhalten unserer Server können technische Protokolldaten entstehen. Dies gilt auch beim Zugriff über unterstützte Anwendungen, Geräte oder Plattformen. Abhängig von der Anfrage und der Systemkonfiguration können hierzu gehören:

  • angeforderte Seite oder Datei sowie Datum und Uhrzeit des Abrufs;
  • übertragene Datenmenge und Ergebnis der Anfrage, etwa der HTTP-Statuscode;
  • IP-Adresse sowie Informationen zu Browser, Browserversion und Betriebssystem;
  • Internetzugangsanbieter, soweit diese Information verfügbar ist;
  • Herkunftsadresse des Aufrufs, sofern Browser oder Plattform sie übermitteln.


Die Auswertung ausgehender Links oder von Navigationsverläufen zu Analysezwecken richtet sich nach Abschnitt F. Ein möglicher statistischer Nutzen macht eine Verarbeitung nicht automatisch für den Betrieb erforderlich. Sicherheitsprotokolle dürfen nicht ohne gesonderte Prüfung der Zulässigkeit für Werbeprofile verwendet werden. Anbieter von Sprachassistenten können je nach Dienst und Geräteeinstellung Sprachaufzeichnungen, Transkripte oder Informationen zu Anfragen verarbeiten. Daraus folgt weder, dass jede Interaktion dauerhaft aufgezeichnet wird, noch, dass "NEUE RHEINISCHE ZEITUNG" vollständige Sprachaufnahmen erhält. Maßgeblich sind der tatsächlich genutzte Dienst, seine Einstellungen und die Datenschutzhinweise des Anbieters.

Weitere Angebote und besondere Datenkategorien
Bei angebotenen Reservierungen, Bestellungen, Gewinnspielen, Veranstaltungen oder Zutrittskontrollen verarbeiten wir die jeweils notwendigen Teilnahme-, Kontakt-, Vertrags- und gegebenenfalls Zahlungsdaten. Geburtsdatum oder Ausweisdaten werden nur verlangt, wenn hierfür ein konkreter Bedarf und eine rechtliche Grundlage bestehen. Eine vollständige Ausweiskopie wird nicht generell vorausgesetzt. Videoüberwachung sowie Foto- oder Filmaufnahmen bei Veranstaltungen erfordern, sofern sie stattfinden, gesonderte Informationen am Ort der Erhebung beziehungsweise vor der Teilnahme. Diese allgemeine Erklärung ersetzt solche Hinweise nicht.
Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten oder anderen besonderen Kategorien personenbezogener Daten erfordert im Anwendungsbereich der DSGVO zusätzlich eine Voraussetzung des Art. 9 DSGVO; für Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten ist Art. 10 DSGVO zu beachten. Zwingend erforderliche Maßnahmen zum Schutz lebenswichtiger Interessen können auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. d DSGVO beruhen; zusätzliche Anforderungen an besondere Datenkategorien bleiben bestehen. Einschlägige journalistische Sonderregelungen bleiben unberührt.

B) Kontaktaufnahme
Wenn Sie uns schreiben, anrufen oder ein Kontaktformular nutzen, verarbeiten wir die von Ihnen mitgeteilten Angaben, insbesondere Name, Kontaktdaten und Inhalt der Anfrage, um Ihr Anliegen zu bearbeiten und zu beantworten. Bei Anfragen zu einem Vertrag mit Ihnen oder zu von Ihnen gewünschten vorvertraglichen Maßnahmen ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO maßgeblich. Allgemeine Anfragen bearbeiten wir auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer sachgerechten Kommunikation nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Soweit wir eine gesetzliche Pflicht erfüllen, kommt Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO hinzu. Für die Schweiz gelten die in Abschnitt A erläuterten Grundsätze und Rechtfertigungsvoraussetzungen.
Bitte übermitteln Sie nur Angaben, die für Ihr Anliegen erforderlich sind. Fehlen notwendige Informationen zur Zuordnung oder Beantwortung, kann die Bearbeitung eingeschränkt oder unmöglich sein. Eine Kontaktaufnahme gilt nicht als Einwilligung in Werbung.

C) Reservierungen, Bestellungen und Nutzerkonten
Soweit entsprechende Leistungen angeboten werden, verarbeiten wir die zur Anbahnung und Abwicklung erforderlichen Identifikations-, Kontakt-, Bestell-, Vertrags- und Zahlungsdaten. Bei einem Nutzerkonto können zusätzlich Zugangsdaten, Einstellungen und Informationen zur Kontoverwaltung erforderlich sein. Die Rechtsgrundlage ist im Anwendungsbereich der DSGVO Art. 6 Abs. 1 Buchst. b; notwendige Sicherheitsmaßnahmen können auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f gestützt werden. Pflichtangaben werden bei der Erhebung als solche erkennbar gemacht. Ohne notwendige Angaben lässt sich die betreffende Leistung nicht bereitstellen. Freiwillige Angaben und zusätzliche Einwilligungen sind davon zu unterscheiden. Werden Zahlungs-, Liefer- oder Buchungsdienstleister eingebunden, erhalten Sie vor der betreffenden Datenerhebung Informationen zu deren Identität, Funktion und den übermittelten Daten. Aus der Nutzung eines Zahlungsdienstleisters folgt nicht, dass "NEUE RHEINISCHE ZEITUNG" sämtliche dort eingegebenen Karten- oder Kontodaten erhält oder speichert. Eine Bestellung oder Registrierung berechtigt nicht automatisch zu personalisierter Werbung oder zur Weitergabe für fremde Werbezwecke.

D) Buchhaltung und gesetzliche Aufbewahrungspflichten
Geschäftliche und buchhalterische Unterlagen werden so lange aufbewahrt, wie dies die für das betreffende Unternehmen und den jeweiligen Vorgang tatsächlich geltenden Vorschriften verlangen. Maßgeblich sind insbesondere Art der Unterlage, Beginn und Ende der einschlägigen Frist sowie eine mögliche gesetzliche Verlängerung. Eine einheitliche Frist für sämtliche Daten und alle drei Länder besteht nicht. Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO setzt eine Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats voraus, die Art. 6 Abs. 3 DSGVO entspricht. Eine Verpflichtung nach dem Recht eines Drittstaats ist für sich genommen keine Rechtsgrundlage nach dieser Vorschrift. Soweit die DSGVO anwendbar ist, sind eine anderweitige zulässige Grundlage und gegebenenfalls die Anforderungen an internationale Übermittlungen gesondert zu prüfen. Während einer Aufbewahrungspflicht beschränken wir den Zugriff und die weitere Nutzung auf die erforderlichen Zwecke. Nach ihrem Ablauf werden die Daten gelöscht, sofern keine andere zulässige und weiterhin erforderliche Verarbeitung, beispielsweise zur Abwehr eines konkreten Anspruchs, entgegensteht.

E) Technische Bereitstellung und Betriebssicherheit
Zur Auslieferung der angeforderten Inhalte und zur Gewährleistung eines sicheren und stabilen Betriebs verarbeiten wir die in Abschnitt A beschriebenen technischen Daten. Die Verarbeitung dient insbesondere der Übertragung von Inhalten, der Erkennung technischer Fehler und der Abwehr von Angriffen oder Missbrauch. Im Anwendungsbereich der DSGVO beruht dies grundsätzlich auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f und unserem Interesse an der sicheren Bereitstellung des Angebots. Soweit eine Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist, gilt Art. 6 Abs. 1 Buchst. b. Einwilligungsbedürftige Zugriffe auf Ihr Endgerät bleiben hiervon unberührt.

Die technische Umsetzung erfolgt durch SCANDIC ASSETS FZCO. Zugriffe dieses Unternehmens sowie eingesetzter Hosting-, Wartungs-, Inhaltsauslieferungs- oder Sicherheitsdienstleister sind auf ihre Aufgaben zu begrenzen und den jeweils erforderlichen Vereinbarungen zu unterstellen. Protokolldaten werden nur so lange gespeichert, wie sie für die betriebliche Fehleranalyse und Erkennung konkreter Sicherheitsrisiken erforderlich sind. Eine längere Speicherung setzt einen gesonderten Anlass voraus, etwa einen festgestellten Vorfall, eine einschlägige gesetzliche Pflicht oder einen konkreten Rechtsstreit. Für die Beurteilung internationaler Datenübermittlungen sind neben dem Serverstandort auch Zugriffsberechtigungen und Fernzugriffe maßgeblich. Ein Server im Europäischen Wirtschaftsraum schließt einen datenschutzrechtlich relevanten Zugriff aus einem Drittstaat nicht aus. Abschnitt G beschreibt die hierfür geltenden Anforderungen.

F) Cookies, Gerätezugriffe und Tracking
Cookies und vergleichbare Technologien können Informationen auf Ihrem Endgerät speichern oder bereits vorhandene Informationen auslesen. Dazu können auch lokale Speicher, Gerätekennungen, Tracking-Pixel oder Verfahren zur Wiedererkennung eines Geräts gehören. Ob eine Einwilligung erforderlich ist, richtet sich nach dem tatsächlichen Vorgang; die Bezeichnung als „cookielos“, „Statistik“ oder „Optimierung“ entscheidet darüber nicht.

Bundesrepublik Deutschland
Nach § 25 TDDDG bedürfen die Speicherung von Informationen auf einem Endgerät und der Zugriff auf dort gespeicherte Informationen grundsätzlich einer vorherigen Einwilligung. Ausnahmen gelten, wenn der alleinige Zweck die Übertragung einer Nachricht über ein öffentliches Telekommunikationsnetz ist oder der Vorgang unbedingt erforderlich ist, um einen von Ihnen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen. Der Schutz erfasst auch Informationen ohne Personenbezug.

Republik Österreich
Nach § 165 Abs. 3 TKG 2021 ist grundsätzlich eine aktive Einwilligung nach klarer und umfassender Information erforderlich. Ausnahmen betreffen die ausschließliche Durchführung oder Erleichterung der Nachrichtenübertragung sowie Vorgänge, die unbedingt erforderlich sind, um einen von Ihnen ausdrücklich gewünschten Dienst der Informationsgesellschaft bereitzustellen.

Schweiz
Nach Art. 45c Buchst. b FMG sind Nutzer über die Bearbeitung von Daten auf fremden Geräten, ihren Zweck und die Möglichkeit der Ablehnung zu informieren. Die Ablehnung nicht notwendiger Technologien muss grundsätzlich schon vor ihrer Aktivierung möglich sein. Ergänzend gelten die Anforderungen des Schweizer DSG. Das Schweizer Recht sieht nicht für jede Cookie-Verwendung dieselbe allgemeine Einwilligungspflicht wie das deutsche oder österreichische Recht vor. Bei unerwarteten Bearbeitungen, Bearbeitungen mit hohem Risiko oder der Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten ist nach der einschlägigen Orientierung des EDÖB eine vorherige ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Soweit zugleich die DSGVO oder andere zwingende Vorschriften anwendbar sind, bleiben deren Anforderungen maßgeblich.

Personenbezogene Daten und freiwillige Entscheidung
Eine Erlaubnis zum Gerätezugriff ersetzt keine Rechtsgrundlage für die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten. Soweit die DSGVO gilt, ist hierfür zusätzlich Art. 6 DSGVO zu beachten. Die wirtschaftliche Finanzierung des Angebots oder eine allgemeine Verbesserung der Nutzererfahrung macht Werbe- und Analysetechnologien nicht automatisch unbedingt erforderlich. Einwilligungsbedürftige Technologien werden erst nach einer wirksamen Einwilligung aktiviert werden. Die Einwilligung muss freiwillig, informiert, zweckbezogen und eindeutig sein. Vorangekreuzte Auswahlfelder, bloßes Weitersurfen, Schweigen oder die Zustimmung zu Nutzungsbedingungen reichen nicht aus. Die Auswahl muss klare Möglichkeiten zum Annehmen, Ablehnen und individuellen Einstellen freiwilliger Verarbeitungen bieten. Eine Ablehnung darf nicht durch irreführende Gestaltung erschwert werden.

Mögliche Auswahlzwecke
Abhängig von den angebotenen Funktionen können insbesondere folgende Zwecke einer gesonderten Auswahl unterliegen:

  • Verwendung begrenzter Daten zur Auswahl von Werbung;
  • Erstellung von Profilen für personalisierte Werbung;
  • Verwendung solcher Profile zur Auswahl personalisierter Werbung;
  • Erstellung von Profilen zur Personalisierung von Inhalten;
  • Verwendung solcher Profile zur Auswahl personalisierter Inhalte;
  • Messung der Wirksamkeit von Werbung;
  • Messung der Nutzung und Leistung von Inhalten;
  • Analyse von Zielgruppen durch Statistiken oder Zusammenführung verschiedener Datenquellen;
  • Entwicklung und Verbesserung von Diensten;
  • Verwendung begrenzter Daten zur Auswahl von Inhalten.


Diese Aufzählung beschreibt Kategorien möglicher Zwecke und erteilt keine pauschale Verarbeitungserlaubnis. Bezeichnungen oder Einwilligungsrahmen des IAB ersetzen keine gesetzlichen Voraussetzungen. Auch Anbieter außerhalb solcher Systeme müssen transparent benannt werden. Vor einer Einwilligung stellen wir Informationen zu den konkret eingesetzten Anbietern, Datenarten, Zwecken, Empfängern, Laufzeiten der Technologien, Speicherdauern und betroffenen Ländern bereit. Soweit erforderlich, gehören hierzu Angaben über Übermittlungsgarantien und verbleibende Risiken. Die Angaben im Einwilligungsdialog ergänzen diese allgemeinen Erläuterungen.

Einstellungen und Widerruf
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf muss ebenso einfach möglich sein wie die Erteilung. Nutzen Sie hierfür den Cookie-Manager der Website. Zusätzlich können Sie sich an [email protected] wenden. Die bis zum Widerruf erfolgte rechtmäßige Verarbeitung bleibt davon unberührt. Das Löschen von Cookies oder eine Änderung der Browsereinstellungen kann ergänzend helfen. Es ersetzt jedoch nicht automatisch einen Widerruf gegenüber sämtlichen Anbietern. Nach einem Widerruf endet die darauf beruhende weitere Verarbeitung; bereits gespeicherte Daten werden gelöscht, soweit keine eigenständige zulässige Aufbewahrungspflicht oder andere gesetzlich tragfähige Grundlage entgegensteht.

G) Empfänger und internationale Datenübermittlungen
Wir geben Daten nur weiter, wenn die Übermittlung für einen zulässigen Zweck erforderlich und rechtlich erlaubt ist oder auf einer wirksamen Einwilligung beruht. Als Empfänger kommen insbesondere technische Dienstleister, an einer von Ihnen angeforderten Leistung beteiligte Unternehmen, beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater sowie zuständige Behörden und Gerichte in Betracht. Umfang und Zweck der Übermittlung müssen der tatsächlich wahrgenommenen Aufgabe entsprechen. Auftragsverarbeiter werden nach Art. 28 DSGVO beziehungsweise Art. 9 Schweizer DSG eingebunden. Sie dürfen Daten im Rahmen ihres Auftrags nur nach den zulässigen Weisungen verarbeiten. Bei einer gemeinsamen Verantwortlichkeit im Sinne des Art. 26 DSGVO sind die jeweiligen Pflichten vertraglich festzulegen und die wesentlichen Inhalte der Vereinbarung zugänglich zu machen. Weder die Bezeichnung eines Vertrags noch die Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe entscheidet allein über die datenschutzrechtliche Rolle.

Ukraine und Vereinigte Arabische Emirate
Die SCANDIC TRUST GROUP LLC hat die oben angegebene Anschrift in der Ukraine; die für die technische Umsetzung zuständige SCANDIC ASSETS FZCO befindet sich in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Für die Ukraine und die Vereinigten Arabischen Emirate besteht zum Stand dieser Erklärung kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission. Soweit eine Weitergabe oder Zugänglichmachung, einschließlich eines Fernzugriffs, eine Übermittlung im Sinne von Kapitel V DSGVO darstellt, darf sie nur unter den dort geregelten Voraussetzungen erfolgen.

Übermittlungen nach der DSGVO
Eine Übermittlung kann auf einen einschlägigen Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO gestützt werden. Fehlt ein solcher Beschluss, sind geeignete Garantien nach Art. 46 DSGVO erforderlich, soweit keine eng begrenzte gesetzliche Ausnahme greift. Dazu können passende Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission gehören. Zusätzlich sind das Recht und die Praxis des Empfängerstaats zu bewerten und erforderlichenfalls ergänzende Schutzmaßnahmen vorzusehen. Ein Vertrag allein beseitigt nicht jedes Risiko. Die Ausnahmen des Art. 49 DSGVO sind keine pauschale Grundlage für regelmäßige internationale Datenflüsse. Eine ausdrückliche Einwilligung nach dieser Vorschrift setzt insbesondere eine vorherige Information über die möglichen Risiken voraus. Für die USA gilt der Angemessenheitsbeschluss zum EU–US Data Privacy Framework nur für Empfänger mit einer aktiven, die betreffende Verarbeitung umfassenden Teilnahme. Der frühere „Privacy Shield“ ist keine gültige Übermittlungsgrundlage. Die jeweils aktuelle Übersicht stellt die Europäische Kommission bereit.

Übermittlungen nach Schweizer Recht
Nach Art. 16 Schweizer DSG richtet sich die Angemessenheit des Schutzes im Empfängerstaat nach der Feststellung des Bundesrats und Anhang 1 der Schweizer DSV. Fehlt ein angemessener Schutz, sind die gesetzlich vorgesehenen Garantien oder eine Ausnahme nach Art. 17 Schweizer DSG erforderlich. Gegebenenfalls sind Standardvertragsklauseln für die Schweiz anzupassen sowie zusätzliche Maßnahmen vorzusehen. Für US-Empfänger ist die Teilnahme am Swiss–US Data Privacy Framework gesondert zu prüfen. Eine Teilnahme am EU–US Data Privacy Framework allein genügt dafür nicht. Weitere Informationen veröffentlicht der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte.

Informationen über die konkreten Empfängerstaaten und, soweit erforderlich, die einschlägigen Garantien oder Ausnahmen sind Bestandteil der Hinweise zur jeweiligen Verarbeitung. Diese Informationen müssen im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkt bereitstehen und werden nicht durch eine bloße Auskunftsmöglichkeit ersetzt. Eine Kopie einschlägiger Garantien oder ergänzende Informationen können Sie unter [email protected] anfordern; berechtigte Geheimhaltungsinteressen und Daten Dritter werden dabei geschützt. Eine Einwilligung gegenüber einer externen Plattform entbindet "NEUE RHEINISCHE ZEITUNG" nicht von eigenen Pflichten.

H) Speicherdauer und Löschung
Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie sie für den mitgeteilten Zweck erforderlich sind oder eine einschlägige gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Soweit sich keine feste Dauer angeben lässt, gelten folgende Kriterien:

  • Anfragen und Korrespondenz: bis zur abschließenden Bearbeitung und so lange, wie eine sachlich erforderliche Nachbearbeitung, Aufbewahrungspflicht oder ein konkreter Anspruch die weitere Speicherung rechtfertigt.
  • Konten und Verträge: für die Dauer des jeweiligen Nutzungs- oder Vertragsverhältnisses; anschließend nur im Umfang erforderlicher gesetzlicher Aufbewahrung oder Rechtsverfolgung.
  • Technische Protokolle: für den jeweils notwendigen Betriebs- und Sicherheitszweck. Daten zu einem konkreten Vorfall können getrennt und zugriffsbeschränkt aufbewahrt werden, solange die Untersuchung oder Rechtsverfolgung sie erfordert.
  • Cookies und Trackingdaten: nach der für die konkrete Technologie und ihre Folgeverarbeitung angegebenen Laufzeit beziehungsweise Speicherdauer; ein Widerruf ist für die weitere Verarbeitung zu berücksichtigen.
  • Einwilligungs- und Widerspruchsnachweise: nur mit den zur Dokumentation und Beachtung Ihrer Entscheidung notwendigen Angaben und nur für die rechtlich erforderliche Nachweiszeit.
  • Journalistische Unterlagen und Archive: soweit ihre Aufbewahrung für zulässige journalistische Zwecke, die Dokumentation oder die Wahrung der Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit erforderlich und nach dem anwendbaren Recht zulässig ist. Daraus folgt keine unbegrenzte Aufbewahrungserlaubnis für beliebige Nutzerdaten.


Die Löschung erfasst aktive Systeme. Daten in Sicherungskopien werden entsprechend deren geregeltem Erneuerungszyklus entfernt; bis dahin werden sie dem gewöhnlichen Zugriff und zweckfremder Verwendung entzogen. Bei einer Wiederherstellung sind bereits wirksam gewordene Löschungen und Nutzungseinschränkungen erneut zu berücksichtigen. Aufbewahrungspflichtige Daten werden auf die zulässigen Zwecke beschränkt.

I) Ihre Rechte
Rechte nach der DSGVO
Soweit die DSGVO anwendbar ist und die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie insbesondere folgende Rechte:

  • Auskunft nach Art. 15 DSGVO: Information darüber, ob und welche Daten über Sie verarbeitet werden, einschließlich der gesetzlich vorgesehenen Angaben und einer Kopie Ihrer personenbezogenen Daten.
  • Berichtigung nach Art. 16 DSGVO: Korrektur unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger Daten.
  • Löschung nach Art. 17 DSGVO: Entfernung Ihrer Daten unter den gesetzlichen Voraussetzungen; insbesondere gesetzliche Pflichten, Rechtsansprüche und die Freiheit der Meinungsäußerung und Information können entgegenstehen.
  • Einschränkung nach Art. 18 DSGVO: Begrenzung der weiteren Verarbeitung in den gesetzlich geregelten Fällen.
  • Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO: Erhalt der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format sowie gegebenenfalls Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen, soweit die Verarbeitung automatisiert erfolgt und auf Einwilligung oder Vertrag beruht.
  • Widerspruch nach Art. 21 DSGVO: Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen; die Einzelheiten erläutern wir unmittelbar nach dieser Aufzählung.
  • Widerruf nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO: jederzeitiger Widerruf einer Einwilligung für die Zukunft, ohne die Rechtmäßigkeit der vorherigen Verarbeitung zu berühren.
  • Schutz bei automatisierten Entscheidungen nach Art. 22 DSGVO: Schutz vor bestimmten ausschließlich automatisierten Entscheidungen einschließlich Profiling mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung; gesetzliche Ausnahmen und Schutzvorkehrungen bleiben maßgeblich.


Soweit Art. 19 DSGVO dies verlangt, informieren wir Empfänger über eine Berichtigung, Löschung oder Einschränkung, sofern dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist. Auf Verlangen unterrichten wir Sie über diese Empfänger.

Ihr Widerspruchsrecht
Sie können aus Gründen Ihrer besonderen Situation jederzeit einer Verarbeitung widersprechen, die auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. e oder f DSGVO beruht. Dies umfasst darauf gestütztes Profiling. Wir setzen die Verarbeitung dann nicht fort, es sei denn, wir weisen zwingende schutzwürdige Gründe nach, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Gegen die Verarbeitung für Direktwerbung können Sie jederzeit ohne Begründung Widerspruch einlegen. Das gilt auch für damit verbundenes Profiling. Nach dem Widerspruch verwenden wir Ihre Daten nicht mehr für diese Werbezwecke.

Rechte nach Schweizer Recht
Soweit das Schweizer DSG anwendbar ist, können Sie insbesondere Auskunft nach Art. 25, die Herausgabe oder Übertragung bestimmter Daten nach Art. 28 und die Berichtigung unrichtiger Daten nach Art. 32 verlangen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Sie sich gegen eine widerrechtliche Bearbeitung oder Bekanntgabe wenden sowie deren Unterlassung oder die Löschung beziehungsweise Vernichtung der betreffenden Daten verlangen. Bei nicht feststellbarer Richtigkeit kann ein Bestreitungsvermerk in Betracht kommen. Sie können einer Bearbeitung ausdrücklich widersprechen. Eine Bearbeitung gegen Ihren ausdrücklich erklärten Willen kann eine Persönlichkeitsverletzung darstellen und bedarf dann eines Rechtfertigungsgrundes nach Art. 31 Schweizer DSG. Wird eine Bearbeitung auf Ihre Einwilligung gestützt, können Sie diese für die Zukunft widerrufen.
Bei einer automatisierten Einzelentscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung gelten die Informations- und Überprüfungsrechte nach Art. 21 Schweizer DSG einschließlich der dort geregelten Ausnahmen. Die Schweizer Rechte entsprechen nicht in jedem Punkt den Rechten der DSGVO.

Ausübung Ihrer Rechte und Bearbeitungsfristen
Bitte richten Sie Ihr Anliegen an [email protected] oder an die eingangs angegebene Postanschrift. Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich kostenlos. Gesetzlich zulässige Ausnahmen werden begründet. Zur Verhinderung unberechtigter Auskünfte dürfen wir Ihre Identität angemessen prüfen; zusätzliche Angaben werden nur verlangt, soweit sie hierfür erforderlich sind. Eine vollständige Ausweiskopie wird nicht standardmäßig vorausgesetzt. Nach der DSGVO antworten wir unverzüglich, spätestens grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang. Eine Verlängerung um bis zu zwei weitere Monate ist bei entsprechender Komplexität oder Anzahl der Anträge möglich. Über die Verlängerung und ihre Gründe informieren wir innerhalb des ersten Monats. Nach Schweizer Recht wird die Auskunft grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen erteilt. Ist dies nicht möglich, informieren wir innerhalb dieser Frist über die Verzögerung und darüber, wann die Auskunft voraussichtlich erfolgt. Diese Auskunftsfrist ist nicht pauschal mit den Regeln für sämtliche anderen Ansprüche gleichzusetzen.
Gesetzliche Einschränkungen, insbesondere zum Schutz Dritter, vertraulicher Quellen und journalistischer Arbeit, bleiben zu beachten. Eine Einschränkung wird im gesetzlich vorgesehenen Umfang begründet; einschlägige Rechtsbehelfe bleiben erhalten.

Beschwerden und Aufsichtsstellen
Nach Art. 77 DSGVO können Sie sich insbesondere bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort, Ihrem Arbeitsplatz oder am Ort des vermuteten Verstoßes beschweren. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit uns ist dafür nicht erforderlich.

J) Datensicherheit
Wir treffen dem Risiko angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit personenbezogener Daten. Maßgeblich sind insbesondere Art. 32 DSGVO beziehungsweise Art. 8 Schweizer DSG und die ergänzenden Vorschriften der Schweizer DSV. Die Maßnahmen richten sich nach Art, Umfang, Umständen und Zwecken der Verarbeitung sowie den Risiken für betroffene Personen. Dazu gehören je nach Schutzbedarf insbesondere Zugriffsbeschränkungen, sichere Übertragung, Schutz vor unbefugtem Zugriff, Wiederherstellbarkeit und die regelmäßige Prüfung der Wirksamkeit. Eine absolute Sicherheit jedes Systems oder jeder Datenübertragung lässt sich nicht gewährleisten.

Datenschutzverletzungen nach der DSGVO: Besteht voraussichtlich ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, ist die zuständige Aufsichtsbehörde nach Art. 33 unverzüglich und möglichst innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden zu benachrichtigen. Bei voraussichtlich hohem Risiko sind betroffene Personen nach Art. 34 unverzüglich zu informieren, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Verletzungen der Datensicherheit nach Schweizer Recht: Nach Art. 24 Schweizer DSG ist der EDÖB so rasch als möglich zu benachrichtigen, wenn die Verletzung voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte führt. Betroffene Personen werden informiert, wenn dies zu ihrem Schutz erforderlich ist oder der EDÖB es verlangt. Eine allgemeine Schweizer Frist von 72 Stunden besteht hierfür nicht.

K) Streitbeilegung und Datenschutzbeschwerden
Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche, Beschwerdemöglichkeiten bei zuständigen Aufsichtsstellen und gerichtlichen Rechtsbehelfe bleiben unberührt. Für eine gegebenenfalls einschlägige Verbraucherschlichtung gelten die gesonderten gesetzlichen Anforderungen und die entsprechenden Angaben im Impressum oder in den Vertragsbedingungen.

L) Maßgebliche Rechtsvorschriften
Die nachstehenden Vorschriften sind jeweils innerhalb ihres sachlichen und räumlichen Anwendungsbereichs maßgeblich. Die Aufzählung ersetzt nicht die Zuordnung der Rechtsgrundlage zum konkreten Verarbeitungsvorgang.

Europäische Union und Deutschland


Österreich

  • Datenschutzgesetz, DSG: ergänzende nationale Vorschriften, insbesondere § 4 Abs. 4 zur Einwilligung Minderjähriger und § 9 zur Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit.
  • Telekommunikationsgesetz 2021, TKG 2021: insbesondere § 165 Abs. 3 zu Endgerätezugriffen und § 174 zu unerbetenen Nachrichten.


Schweiz

M) Ergänzende Informationen zu einzelnen Angeboten
Newsletter und Werbenachrichten
Wenn Newsletter angeboten werden, informieren wir vor der Anmeldung über deren Inhalt, den Versanddienstleister und die Verarbeitung der Anmeldedaten. Werbliche E-Mails setzen grundsätzlich eine vorherige Einwilligung voraus, soweit nicht sämtliche Voraussetzungen einer einschlägigen gesetzlichen Ausnahme erfüllt sind. Maßgeblich sind insbesondere § 7 UWG in Deutschland, § 174 TKG 2021 in Österreich und Art. 3 Abs. 1 Buchst. o UWG in der Schweiz. Eine Bestandskundenbeziehung allein genügt nicht für jede Form von Werbung. Insbesondere müssen die gesetzlichen Anforderungen an eigene ähnliche Angebote, die Herkunft der Kontaktdaten und die einfache Ablehnung weiterer Nachrichten erfüllt sein. Soweit die DSGVO gilt, ist zusätzlich eine passende Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung erforderlich. Einwilligungen und gegebenenfalls ein Bestätigungsverfahren werden in dem erforderlichen Umfang nachgewiesen. Die Anmeldung zu einem Newsletter erlaubt nicht automatisch die individuelle Auswertung von Öffnungen oder Klicks. Eine solche Messung ist gesondert offenzulegen und darf nur mit der hierfür erforderlichen Rechtsgrundlage und gegebenenfalls vorherigen Einwilligung stattfinden. Sie können sich über den Abmeldelink in der jeweiligen Nachricht oder durch Mitteilung an [email protected] abmelden. Der notwendige Mindestumfang eines Sperrvermerks kann erhalten bleiben, damit Ihr Widerspruch beachtet wird.

Eingebettete Inhalte, soziale Netzwerke und Affiliate-Links
Eingebettete Videos, Audioplayer, soziale Funktionen, Analysewerkzeuge und Affiliate-Verfahren können Daten an Dritte übermitteln. Je nach Dienst betrifft dies beispielsweise IP-Adresse, Gerätekennungen, aufgerufene Inhalte und Interaktionen. Eine Verbindung kann auch dann entstehen, wenn Sie beim Drittanbieter kein Nutzerkonto besitzen. Bei eingeloggten Nutzern kann eine Zuordnung zu deren Profil möglich sein. Vor einwilligungsbedürftigen Vorgängen sind Anbieter, Zwecke, Datenarten, Laufzeiten und gegebenenfalls internationale Übermittlungen offenzulegen. Einwilligungsbedürftige Einbindungen bleiben bis zu Ihrer Entscheidung deaktiviert. Ein bloßer Hinweis auf die Datenschutzerklärung des Drittanbieters ersetzt weder diese Information noch eine erforderliche Einwilligung. Auch Affiliate-Provisionen schaffen keine eigenständige Erlaubnis für Tracking.

Profiling und automatisierte Entscheidungen
Personalisierung kann auf der automatisierten Auswertung von Kennungen, besuchten Inhalten oder Interaktionen beruhen, um Interessen oder Präferenzen abzuleiten. Dies kann Profiling darstellen. Die dafür erforderliche Einwilligung und Ihre Widerspruchsrechte richten sich nach dem konkreten Vorgang und den vorstehenden Abschnitten. Nicht jedes Profiling ist bereits eine automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung. Werden solche Entscheidungen eingesetzt, sind vor der Verarbeitung die gesetzlich erforderlichen Informationen über das Verfahren, seine Bedeutung und seine voraussichtlichen Folgen bereitzustellen. Nach Art. 22 DSGVO gelten die dort geregelten Zulässigkeitsgrenzen und Schutzvorkehrungen; in den vorgesehenen Fällen gehören dazu menschliches Eingreifen, die Darlegung des eigenen Standpunkts und die Anfechtung der Entscheidung. Nach Art. 21 Schweizer DSG gelten eigenständige Informations- und Überprüfungsrechte.

Kinder und Jugendliche
Bei Daten von Kindern und Jugendlichen ist besonderer Schutz erforderlich. Wird ein Dienst der Informationsgesellschaft unmittelbar einem Kind angeboten und beruht die Verarbeitung auf dessen Einwilligung, gilt im Anwendungsbereich von Art. 8 DSGVO in Deutschland grundsätzlich die Altersgrenze von 16 Jahren, in Österreich gemäß § 4 Abs. 4 DSG die Altersgrenze von 14 Jahren. Unterhalb der jeweiligen Grenze ist die Einwilligung der sorgeberechtigten Person oder deren Zustimmung erforderlich. Angemessene Anstrengungen zur Überprüfung dieser Zustimmung sind vorzusehen. In der Schweiz richtet sich die Fähigkeit, selbst wirksam einzuwilligen, insbesondere nach der Urteilsfähigkeit in Bezug auf die konkrete Datenbearbeitung. Es gibt hierfür keine mit Art. 8 DSGVO identische allgemeine Altersgrenze. Kann ein Kind die Bedeutung und Folgen nicht ausreichend beurteilen, ist die gesetzliche Vertretung einzubeziehen. Diese Regeln ersetzen keine Vorschriften über die Geschäftsfähigkeit. Sie legen auch kein allgemeines Mindestalter für das Lesen frei zugänglicher Zeitungsartikel fest.

Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Wir passen diese Erklärung an, wenn sich Verarbeitungen oder rechtliche Anforderungen ändern. Bevor Daten für einen anderen Zweck verwendet werden, stellen wir die gesetzlich erforderlichen Informationen bereit und holen eine neue Einwilligung ein, soweit diese notwendig ist. Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden; eine Beschränkung auf zwei Wochen besteht nicht. Schweigen und die weitere Nutzung der Website gelten nicht als Zustimmung zu neuen Verarbeitungen.

Für Fragen zum Datenschutz erreichen Sie uns unter: [email protected]

© "NEUE RHEINISCHE ZEITUNG" — Alle Rechte vorbehalten