Neue Rheinische Zeitung - IMPRESSUM

Köln -

IMPRESSUM




IMPRESSUM UND RECHTLICHE HINWEISE: "NEUE RHEINISCHE ZEITUNG"

Stand: 1. Januar 2026

Anbieterin und Herausgeberin
"NEUE RHEINISCHE ZEITUNG", ist ein journalistisches Angebot der:
SCANDIC TRUST GROUP LLC
IQ Business Centre
Bolsunovska Street 13–15
Kyiv — 01014 / Ukraine
E-Mail: [email protected]
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Register:  1010351020000018952.

Sitz der Gesellschaft:
SCANDIC TRUST GROUP LLC
Oksamytova Street 1-b, Büro 30
Sofiivska Borshchahivka
Bezirk Bucha, Region Kyiv — 08147 / Ukraine

Technische Umsetzung
Die technische Umsetzung und Betreuung des Angebots erfolgen durch:
SCANDIC ASSETS FZCO
Dubai Silicon Oasis DDP
Gebäude A1/A2
Dubai — 342001
Vereinigte Arabische Emirate
Telefon: +971 54 221 5217
SCANDIC TRUST GROUP LLC ist die rechtlich verantwortliche Anbieterin und Herausgeberin. SCANDIC ASSETS FZCO übernimmt die technische Umsetzung. Die Beauftragung technischer Dienstleister lässt die gesetzlichen Pflichten der Anbieterin unberührt.

Kooperation
Angebot in werblicher Kooperation mit:
LEGIER Beteiligungs mbH
Kurfürstendamm 14
10719 Berlin
Bundesrepublik Deutschland
Handelsregister: HRB 57837
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 413445833
Telefon: +49 30 99211 3469
Telefax: +49 30 99211 3225
E-Mail: [email protected]
Die Kooperation begründet für sich genommen keine Stellung der LEGIER Beteiligungs mbH als Anbieterin oder Vertragspartnerin der Nutzer dieses Medienangebots. Die vorstehenden Register- und Steuerangaben beziehen sich ausschließlich auf die LEGIER Beteiligungs mbH.

Redaktionelle Verantwortung und Kontakt
Verantwortlich für die journalistisch-redaktionellen Inhalte: Steven Synder, Chefredakteur.
Zustellanschrift:
Steven Synder
c/o SCANDIC ASSETS FZCO
Dubai Silicon Oasis DDP
Gebäude A1/A2
Dubai — 342001
Vereinigte Arabische Emirate
Telefon: +971 54 221 5217
Redaktionelle Anfragen, Hinweise auf Fehler, Beschwerden und rechtliche Mitteilungen richten Sie bitte an: [email protected]
Postalische Mitteilungen an die Anbieterin sind an SCANDIC TRUST GROUP LLC unter der oben genannten Geschäfts- und Korrespondenzanschrift zu richten. Eingehende Nachrichten werden an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Gesetzlich vorgesehene Übermittlungs- und Zustellungswege bleiben unberührt.

Medienaufsicht
Die medienrechtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem anwendbaren Recht sowie den tatsächlichen Niederlassungs- und Verantwortungsverhältnissen. Eine Kooperation mit einem Berliner Unternehmen begründet nicht allein die Zuständigkeit einer bestimmten Aufsichtsbehörde.

Für Angelegenheiten, die in den gesetzlichen Zuständigkeitsbereich der Medienanstalt Berlin-Brandenburg fallen, lautet deren Anschrift:
Medienanstalt Berlin-Brandenburg — mabb
Kleine Präsidentenstraße 1
10178 Berlin
Bundesrepublik Deutschland
Website: www.mabb.de

Rechtliche Grundlagen
Für das Angebot gelten die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften. Zu den maßgeblichen deutschen und europäischen Regelwerken gehören innerhalb ihres jeweiligen räumlichen und sachlichen Anwendungsbereichs insbesondere:

  • Digitale-Dienste-Gesetz — DDG: insbesondere die Informationspflichten nach § 5 und die Anforderungen an kommerzielle Kommunikation nach § 6. Das DDG hat das Telemediengesetz abgelöst.
  • Medienstaatsvertrag — MStV: insbesondere die Informationspflichten nach § 18 und die journalistischen Sorgfaltspflichten nach § 19. Der Medienstaatsvertrag hat den Rundfunkstaatsvertrag abgelöst.
  • Digital Services Act — DSA, Verordnung (EU) 2022/2065: Pflichten und Haftungsregelungen für Vermittlungsdienste, soweit solche Dienste tatsächlich angeboten werden.
  • Datenschutz-Grundverordnung — DSGVO, ergänzende Datenschutzgesetze sowie das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz — TDDDG, soweit sie auf die jeweilige Verarbeitung oder den Zugriff auf Endgeräte anwendbar sind.
  • Grundgesetz — GG, die einschlägigen Landespressegesetze, das Bürgerliche Gesetzbuch — BGB, das Strafgesetzbuch — StGB und das Urheberrechtsgesetz — UrhG.
  • Jugendmedienschutz-Staatsvertrag — JMStV und weitere anwendbare Jugendschutzvorschriften.

Die deutsche Sprachfassung dieses Impressums begründet für sich genommen weder eine ausschließliche Geltung deutschen Rechts noch einen ausschließlichen deutschen Gerichtsstand. Zwingende Vorschriften anderer betroffener Staaten bleiben unberührt.

Verantwortung für journalistische und sonstige Inhalte
Die Anbieterin trägt für eigene sowie redaktionell übernommene Inhalte die Verantwortung nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Nachrichten werden vor ihrer Veröffentlichung mit der nach den Umständen gebotenen journalistischen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheitsgehalt geprüft.

Die Übernahme von Agenturmeldungen, Bildmaterial oder anderen Beiträgen Dritter führt nicht automatisch zu einer Haftungsbefreiung. Für die redaktionelle Auswahl, Bearbeitung und Veröffentlichung gelten die jeweiligen gesetzlichen Pflichten. Bei substantiierten Hinweisen auf Rechtsverletzungen prüfen wir den Sachverhalt und treffen die rechtlich gebotenen Maßnahmen. Hierzu können Berichtigungen, Ergänzungen, eine Einschränkung des Zugangs oder die Entfernung eines Inhalts gehören. Gesetzliche Ansprüche auf Gegendarstellung, Unterlassung, Berichtigung oder Schadensersatz bleiben unberührt.

Historischer Hintergrund und heutiges Angebot
Vor 178 Jahren (Stand: 01. Januar 2026), wurde die deutsche Tageszeitung "Neue Rheinische Zeitung" ("NRZ") gegründet und erschien erstmals am 01.06.1848 in Köln (im heutigen Bundesland Nordrhein-Westfalen, NRW, Bundesrepublik Deutschland). Herausgegeben und geleitet wurde die "Neue Rheinische Zeitung" von Karl Marx (1818–1883), einem der einflussreichsten Philosophen, Ökonomen und politischen Theoretiker seiner Zeit. Neben Marx schrieben auch Friedrich Engels (1820–1895) sowie der Publizist Wilhelm Wolff (1809–1864) für die "Neue Rheinische Zeitung". Historisch betrachtet entstand die "Neue Rheinische Zeitung" im Kontext der Revolution von 1848/49, einer Zeit politischer und gesellschaftlicher Umbrüche in Deutschland und Europa. Durch ihre Geschichte gilt "Neue Rheinische Zeitung" als wichtiger Meilenstein der politischen Presse und als eines der bedeutendsten Sprachrohre für demokratische und republikanische Ideen im 19. Jahrhundert. Die "Neue Rheinische Zeitung", erscheint in der Neuauflage rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche und in sechs Sprachen. Damit knüpft sie an ihren historischen Anspruch an, politische Entwicklungen kritisch zu beleuchten und gesellschaftliche Debatten zu fördern. Neben einer breiten Berichterstattung über nationale und internationale Themen bleibt sie ihrer Tradition als seriöse deutsche Tageszeitung verpflichtet, indem sie gründlich recherchierte Beiträge und fundierte Analysen bietet. Mit ihrer langen Geschichte, die aufs Engste mit den Ideen und Werken von Karl Marx und Friedrich Engels verbunden ist, steht die "Neue Rheinische Zeitung" auch in der Neuauflage gleichermaßen für ein Stück revolutionärer Pressegeschichte und für das Streben nach unabhängiger, klarer Berichterstattung. Das heutige digitale Angebot des "NEUE RHEINISCHE ZEITUNG" greift diesen historischen Zeitungstitel auf. Aus dem historischen Erscheinungsjahr wird keine ununterbrochene Verlagstätigkeit oder rechtliche Identität mit der damaligen Publikation abgeleitet.

Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die datenschutzrechtlichen Rollen richten sich nach den tatsächlichen Aufgaben: Verantwortlich ist, wer über Zwecke und Mittel einer Verarbeitung entscheidet. Die technische Betreuung eines Systems macht einen Dienstleister nicht automatisch zum Verantwortlichen.

Soweit Dienstleister personenbezogene Daten weisungsgebunden für SCANDIC TRUST GROUP LLC verarbeiten und die DSGVO anwendbar ist, erfolgt ihre Einbindung auf Grundlage eines Vertrags nach Art. 28 DSGVO. Dieser regelt insbesondere:

  • Gegenstand und Dauer der Verarbeitung;
  • Art und Zweck der Verarbeitung;
  • Arten personenbezogener Daten und Kategorien betroffener Personen;
  • Rechte, Pflichten und Weisungsbefugnisse des Verantwortlichen;
  • Vertraulichkeit und technische sowie organisatorische Schutzmaßnahmen;
  • Voraussetzungen für die Einschaltung weiterer Auftragsverarbeiter;
  • Unterstützung bei Betroffenenrechten, Datenschutzverletzungen und weiteren gesetzlichen Pflichten;
  • Rückgabe oder Löschung der Daten nach Auftragsende;
  • Nachweise, Kontrollrechte und den Umgang mit rechtswidrigen Weisungen.

Ein solcher Vertrag ersetzt weder eine erforderliche Rechtsgrundlage noch die Prüfung internationaler Datenübermittlungen. Für Übermittlungen in Drittstaaten sind gegebenenfalls zusätzlich die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO / DS-GVO - Datenschutz-Grundverordnung / in Europa Reguliert als GDPR (General Data Protection Regulation) und auf Französisch RGPD (Règlement général sur la protection des données) einzuhalten. Einzelheiten zur Verarbeitung enthält die Datenschutzerklärung des Angebots.

Digitale Dienste und Umgang mit rechtswidrigen Inhalten
Das journalistische Angebot ist nicht allein wegen seiner Veröffentlichung im Internet ein soziales Netzwerk oder ein Hostingdienst. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach den tatsächlich angebotenen Funktionen.

Soweit "NEUE RHEINISCHE ZEITUNG" Vermittlungsdienste im Sinne des DSA anbietet, gelten die einschlägigen Verpflichtungen dieser Verordnung. Haftungsprivilegien nach Art. 4 bis 6 DSA greifen nur unter den dort bestimmten Voraussetzungen. Art. 8 DSA schließt für solche Vermittlungsdienste allgemeine Überwachungspflichten aus; konkrete gesetzliche Handlungspflichten sowie behördliche oder gerichtliche Anordnungen bleiben bestehen.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird nicht als allgemeine Rechtsgrundlage für die redaktionelle Tätigkeit dieser Zeitung herangezogen. Die jeweils geltende Gesetzesfassung ist unter Gesetze im Internet — NetzDG abrufbar. Den Digital Services Act finden Sie bei EUR-Lex.

Pressefreiheit und öffentliche Aufgabe der Presse
Die Pressefreiheit ist in Deutschland durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet. Ihre Grenzen ergeben sich insbesondere aus den allgemeinen Gesetzen, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre nach Art. 5 Abs. 2 GG. Die Presse erfüllt ihre öffentliche Aufgabe insbesondere durch die Beschaffung und Verbreitung von Nachrichten, durch Stellungnahmen, Kritik und Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung. Dies kommt unter anderem in § 3 des Berliner Pressegesetzes zum Ausdruck. Das Berliner Pressegesetz ist Landesrecht. Seine Bestimmungen gelten nicht allein aufgrund dieser Erwähnung in sämtlichen Bundesländern. Maßgeblich sind das jeweils anwendbare Landes- Staatenpresserecht und die sonstigen einschlägigen Vorschriften, bei journalistischen Online-Angeboten insbesondere der Medienstaatsvertrag innerhalb seines Anwendungsbereichs.

Quellenschutz, Zeugnisverweigerung und Beschlagnahmeschutz
Journalistisch tätige Personen können im deutschen Strafverfahren unter den Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StPO /Straf Prozess Ordnung der Bundesrepublik Deutschland) das Zeugnis verweigern. Der Schutz betrifft insbesondere journalistische Quellen und die gesetzlich erfassten redaktionellen Informationen und Materialien. Der Beschlagnahmeschutz richtet sich insbesondere nach § 97 Abs. 5 StPO. Er gilt innerhalb des gesetzlichen Schutzumfangs und unter Beachtung der dort geregelten Ausnahmen. Eingriffe müssen die gesetzlichen Voraussetzungen und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erfüllen; eine gerichtliche Anordnung ersetzt diese Voraussetzungen nicht.

Journalistische Kritik und Persönlichkeitsrechte
"NEUE RHEINISCHE ZEITUNG" berichtet kritisch und unterscheidet zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen. Meinungsbeiträge werden als solche kenntlich gemacht. Die redaktionelle Arbeit achtet die Menschenwürde und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Die Grenzen zulässiger Kritik ergeben sich aus einer Abwägung der betroffenen Rechte und den einschlägigen Gesetzen. Dazu zählen insbesondere die Vorschriften über Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung und Volksverhetzung sowie der Wahrnehmung berechtigter Interessen nach § 193 Strafgesetzbuch (StGB). Ein öffentliches Informationsinteresse rechtfertigt nicht jede Form der Darstellung. "NEUE RHEINISCHE ZEITUNG" verweist in diesem Bezug auf das Berliner Pressegesetz vom 15. Juni 1965 (GVBl. Berlin S. 744)*), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Juli 20036), hier bezogen auf § 3 "Öffentliche Aufgabe der Presse", in welchem es in Absatz 3 des Gesetzes wörtlich heißt: "Die Presse nimmt berechtigte Interessen im Sinne des § 193 StGB wahr, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder in anderer Weise an der Meinungsbildung mitwirkt." "Die Redaktionen von "NEUE RHEINISCHE ZEITUNG" bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und wahren die Grenzen des rechtlich Zulässigen. Meinungen der Bevölkerung werden ordnungsgemäß gekennzeichnet.
Bei rechtswidrigen Eingriffen in Persönlichkeitsrechte kommen insbesondere Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch der BUndesrepublik Deutschland )und auf Unterlassung entsprechend § 1004 BGB in Betracht. Die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen gelten sowohl für Betroffene unserer Berichterstattung als auch für Mitglieder der Redaktion.

Medienvielfalt und Konzentrationskontrolle
"NEUE RHEINISCHE ZEITUNG" bekennt sich zur publizistischen Vielfalt. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich — KEK nimmt gesetzliche Aufgaben zur Sicherung der Meinungsvielfalt insbesondere im bundesweiten privaten Fernsehen wahr. Die Erwähnung der KEK stellt keine behördliche Zulassung, Anerkennung oder Zertifizierung dieses Online-Angebots dar. Informationen zu ihren Aufgaben und Veröffentlichungen finden Sie unter www.kek-online.de.

Hinweise auf Rechtsverletzungen und außergerichtliche Beanstandungen
Hinweise auf mögliche Rechtsverletzungen können an [email protected] gerichtet werden. Bitte benennen Sie möglichst den betroffenen Beitrag oder die konkrete Internetadresse und erläutern Sie die Beanstandung. Eine vorherige unmittelbare Kontaktaufnahme ist keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe oder gerichtlichen Rechtsschutzes. Ob außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten erstattungsfähig sind, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Einzelfalls. Dieses Impressum schließt solche Ansprüche nicht pauschal aus.

Nachrichten- Informations- Video- und Bilderdienste
"NEUE RHEINISCHE ZEITUNG" ist Partner der Nachrichtendienste: AFP (Agence France Press), APA (Austria Press Agency), REUTERS (Thomson Reuters Corp.), PTI (Press Trust of India), EuroNews, ANSA (Agenzia Nazionale Stampa Associata) Adnkronos, SID, Xinhua, AP (Associated Press), CORBIS (Unity Glory), VCG (Visual China Group), ANI (Asian News International), NOTIFIED, Polska Agencja Prasowa, Yonhap News Agency.

  
Thom
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Über unsere Exklusivpartner beliefert "NEUE RHEINISCHE ZEITUNG" ("NRZ"), internationale Börsenplätze mit Unternehmensnachrichten, wie die Frankfurter Börse (Börsenkürzel XFRA, Wertpapierbörse (FWB) elektronischer Börsenhandelsplatz Xetra (Bundesrepublik Deutschland), die New York Stock Exchange (NYSE, Vereinigte Staaten von Amerika), Tokyo Stock Exchange (Kabushiki kaisha Tōkyō Shōken Torihikijo / Tokyo Stock Exchange, Incorporated, Japan), London Stock Exchange (LSE, FTSE 100 Index, Vereinigtes Königreich), Kyodo News, SIX Swiss Exchange (Swiss Market Index - SMI, Schweiz), Wiener Börse, ATX - Austrian Traded Index, Republik Österreich), (Shanghai Stock Exchange, SSE Shanghai Composite Index, China Securities Index Company, Hong Kong). 
Die Verwendung einzelner Inhalte richtet sich nach den jeweiligen Lizenzrechten. Aus der Nennung eines Dienstes folgt keine Bestätigung oder inhaltliche Billigung sämtlicher Veröffentlichungen von NRZ durch diesen Dienst.

Internationale Verbreitung von Unternehmensnachrichten
Unternehmensnachrichten können über beauftragte Nachrichten- und Distributionsdienste, darunter Angebote von Reuters, Business Wire und AP, an internationale Medien und Finanzinformationsdienste verbreitet werden. Der konkrete Verbreitungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag und den verfügbaren Vertriebswegen. Die Berichterstattung erfasst unter anderem die Finanzplätze Frankfurt mit der Frankfurter Wertpapierbörse und Xetra, New York mit der NYSE, Tokio, London, Zürich mit SIX Swiss Exchange, Wien und Shanghai. Nachrichtenagenturen, Börsenplätze, Handelssysteme und Börsenindizes sind dabei voneinander zu unterscheiden.
Die Verbreitung einer Unternehmensmeldung ist weder mit einer Börsenzulassung noch mit einer Bestätigung durch eine Börse gleichzusetzen. Eine Veröffentlichung auf bestimmten Börsen- oder Drittplattformen ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

Technische Sicherheit und Datensicherung
Die technische Umsetzung durch SCANDIC ASSETS FZCO umfasst den Betrieb und die Absicherung der eingesetzten Systeme an den Serverstandorten Boston, USA, und Kuala Lumpur, Malaysia. Ergänzend werden Hosting- und Datensicherungsleistungen von CONVOTIS Swiss Cloud AG, vormals aspectra AG, in der Schweiz sowie von Iron Mountain Incorporated einbezogen. Das Sicherheitskonzept sieht AES-256 mit authentifizierter Verschlüsselung, beispielsweise AES-256-GCM, für Sicherungsdaten sowie TLS 1.3 o
Zur laufenden Erkennung und Bearbeitung von Sicherheitsereignissen werden KI-gestützte Cybersicherheitslösungen von Darktrace eingesetzt. Die technische Leistung umfasst eine fortlaufende Überwachung sowie die regelmäßige Datensicherung und Replikation mit dem Ziel, die Verfügbarkeit nach Störungen oder Angriffen wiederherzustellen. SCANDIC TRUST GROUP LLC verpflichtet sich als Anbieterin zu angemessenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen; SCANDIC ASSETS FZCO übernimmt deren technische Umsetzung. Dazu gehören dem Risiko entsprechende Zugriffsregelungen, Verschlüsselungsverfahren nach dem Stand der Technik sowie Verfahren zur Sicherung, Wiederherstellung und Überprüfung der Systeme. Konkrete Wiederherstellungszeiten und zusätzliche Sicherheitsmerkmale richten sich nach ausdrücklich vereinbarten Leistungszusagen. Gesetzliche Pflichten zur Datensicherheit bleiben unberührt.

Weitere Informationen zu den genannten Diensten:

Redaktionelle Grundsätze
"NEUE RHEINISCHE ZEITUNG" richtet seine Berichterstattung an Wahrhaftigkeit, sorgfältiger Recherche, sachgerechter Einordnung und der Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung aus. Die Redaktion wahrt ihre Unabhängigkeit bei journalistischen Entscheidungen. Kommerzielle Interessen dürfen die redaktionelle Berichterstattung nicht verdeckt beeinflussen. Nachrichten geben grundsätzlich den zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung bekannten Sachstand wieder. Spätere Entwicklungen können Ergänzungen oder Berichtigungen erforderlich machen. Erkannte wesentliche Fehler werden angemessen berichtigt. Unverlangt eingesandte Beiträge und Materialien begründen keinen Anspruch auf Veröffentlichung, Vergütung oder Rücksendung, sofern keine entsprechende Vereinbarung besteht. Gesetzliche Schutz-, Sorgfalts- und Haftungspflichten bleiben unberührt.

Profil
"NEUE RHEINISCHE ZEITUNG" versteht sich als liberal-konservativ ausgerichtetes digitales Nachrichtenangebot. Die publizistische Grundausrichtung wird von der Herausgeberin bestimmt. Neben der Redaktion wirken freie Journalistinnen und Journalisten an den verschiedenen Ressorts mit. Das Angebot berichtet fortlaufend über internationale, nationale und regionale Entwicklungen sowie über Bürgerrechte, gesellschaftliche Teilhabe, Demokratie und weitere Themen des öffentlichen Lebens.

Pressekodex
NRZ orientiert sich an den publizistischen Grundsätzen des Deutschen Presserats. Der Pressekodex beschreibt berufsethische Maßstäbe, darunter Wahrhaftigkeit, Sorgfalt, Schutz der Persönlichkeit, Vertraulichkeit, Unschuldsvermutung und die Trennung von Werbung und Redaktion. Der Deutsche Presserat ist eine Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle der Presse. Seine ethischen Regeln ergänzen die gesetzlichen Anforderungen; sie ersetzen weder Gesetze noch gerichtlichen Rechtsschutz. Die redaktionelle Verantwortung besteht unabhängig davon, mit welchen technischen Hilfsmitteln ein Beitrag erstellt wurde. Den aktuellen Kodex finden Sie unter Deutscher Presserat — Pressekodex.

Datenschutz und ADV-Vertrag:
"NEUE RHEINISCHE ZEITUNG" ("NRZ"), ein Medienbereich der SCANDIC TRUST GROUP LLC, hat einen ADV-Vertrag (Auftragsdatenverarbeitungsvertrag) nach den Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) abgeschlossen. Hierdurch sind die Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten erfüllt (u.a. Artikel 17 EU-Datenschutzrichtlinie, Artikel 28 DSGVO).

Der AV-Vertrag beinhaltet laut Artikel 28 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Wer ist der Verantwortliche für die Datenverarbeitung?
- Was ist der Gegenstand und die Dauer der Verarbeitung?
- Nach welcher Art erfolgt die Verarbeitung und zu welchem Zweck findet sie statt?
- Welcher Art sind die personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen?
- Welchen Umfang haben die Weisungsbefugnisse?
- Inwieweit hat der Auftragsverarbeiter eine Informationspflicht, falls eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt?
- Welche Pflichten und Rechte hat der Verantwortliche?

Datenschutz-Grundverordnung

Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018. Ob und in welchem Umfang sie auf eine Verarbeitung Anwendung findet, bestimmt sich insbesondere nach ihren Art. 2 und 3. Bei journalistischen Verarbeitungen sind zusätzlich die einschlägigen Regelungen zum Ausgleich von Datenschutz und Meinungs- beziehungsweise Informationsfreiheit zu beachten. Informationen über Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer und Betroffenenrechte enthält die Datenschutzerklärung. Der Gesetzestext ist über EUR-Lex — Datenschutz-Grundverordnung abrufbar.

Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Texte, Bilder, Videos, Grafiken, Datenbanken, Gestaltungen und sonstige Bestandteile des Angebots sind geschützt, soweit die jeweiligen gesetzlichen Schutzvoraussetzungen vorliegen. Rechte stehen der Anbieterin oder den jeweils benannten Rechteinhabern zu. Nutzungen, die über eine gesetzliche Erlaubnis oder eine eingeräumte Lizenz hinausgehen, bedürfen der Zustimmung des zuständigen Rechteinhabers. Dies betrifft insbesondere die Übernahme in andere Online-Angebote, die Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung und kommerzielle Weiterverwertung. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt. Zitate sind im Rahmen des § 51 UrhG (Urheberrechtsgesetz der Bundesrepublik Deutschland) zulässig, soweit ein anerkannter Zitatzweck und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Pflicht zur Quellenangabe richtet sich insbesondere nach § 63 UrhG; eine bloße Quellenangabe ersetzt keine erforderliche Nutzungserlaubnis.

Text und Data Mining
Soweit die Anbieterin die erforderlichen Rechte innehat, behält sie sich Nutzungen nach § 44b UrhG vor. Bei online zugänglichen Werken setzt ein wirksamer Vorbehalt eine maschinenlesbare Erklärung voraus. Zwingende gesetzliche Erlaubnisse, insbesondere nach § 60d UrhG, bleiben unberührt.

Haftung und Verfügbarkeit
Für Schäden und sonstige Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Regelungen. Dieses Impressum enthält keinen pauschalen Ausschluss der Haftung für eigene Inhalte oder die Verletzung gesetzlicher Sorgfaltspflichten. Die Veröffentlichung von Informationen begründet ohne besondere Vereinbarung keine individuelle Beratungsleistung. Umfang und Aktualität einzelner Beiträge ergeben sich aus ihrem Gegenstand und Veröffentlichungszeitpunkt. Inhalte und Funktionen können im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben angepasst werden. Bestehende Leistungszusagen, gesetzliche Mängelrechte und sonstige Ansprüche bleiben davon unberührt.

Externe Links
Das Angebot kann Links auf Websites Dritter enthalten. Für deren Inhalte ist grundsätzlich der jeweilige Anbieter verantwortlich. Unsere eigenen gesetzlichen Prüf- und Handlungspflichten bleiben bestehen.

Die Haftungsregelungen für Vermittlungsdienste lassen sich nicht pauschal auf jeden externen Link übertragen. Bei konkreten Hinweisen auf rechtswidrige verlinkte Inhalte prüfen wir die Beanstandung und entfernen oder sperren den Link, soweit dies rechtlich geboten ist.

Foren und nutzergenerierte Inhalte
"NEUE RHEINISCHE ZEITUNG" betreibt keine eigenständigen Diskussionsforen. Soweit andere Funktionen die Veröffentlichung von Nutzerbeiträgen ermöglichen, bestimmen sich Moderation, Verantwortlichkeit und Beschwerdeverfahren nach den dafür geltenden Nutzungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften. Eigene redaktionelle Inhalte bleiben hiervon unberührt.

Jugendmedienschutz
NRZ beachtet die jeweils anwendbaren Anforderungen an den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Entwicklungsbeeinträchtigende oder unzulässige Inhalte werden nach Maßgabe des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und weiterer einschlägiger Vorschriften behandelt. Technische Schutzmaßnahmen und Alterskennzeichnungen müssen den tatsächlichen Inhalten und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ein historisches Kennzeichnungssystem oder die bloße Nennung eines Filters ersetzt diese Prüfung nicht. Informationen zu anerkannten Schutzinstrumenten und Jugendschutzprogrammen bietet die Kommission für Jugendmedienschutz — KJM.

Verbraucherstreitbeilegung und Gerichtsstand
Information nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz — VSBG: SCANDIC TRUST GROUP LLC ist nicht bereit, an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Eine gesetzliche Teilnahmeverpflichtung besteht für die hier beschriebenen journalistischen Leistungen nicht. Zwingende Pflichten für andere gesetzlich geregelte Leistungen bleiben unberührt. Nach Entstehen einer konkreten Streitigkeit werden die gegebenenfalls erforderlichen Informationen nach § 37 VSBG gesondert erteilt. Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Verbrauchergerichtsstände werden durch dieses Impressum nicht eingeschränkt.

Geltung dieser Hinweise
Diese Hinweise erläutern die Anbieterstruktur und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Angebots. Sie ändern bestehende Verträge nicht allein durch ihre Veröffentlichung. Soweit eine Bestimmung als Vertragsbedingung einbezogen wird und unwirksam ist, richten sich ihre Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften. An die Stelle einer unwirksamen Klausel tritt nicht automatisch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Regelung.

Kontakt
Für Anfragen, Hinweise und Anregungen erreichen Sie uns unter:
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