Hörsturz nach Impfung: Bundesgerichtshof urteilt über Klage gegen Astrazeneca
Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Montag (11.00 Uhr) in Karlsruhe sein Urteil über eine Klage gegen den Pharmakonzern Astrazeneca. Klägerin ist eine Zahnärztin, die 2021 drei Tage nach einer Coronaimpfung einen Hörsturz erlitt. Sie fordert unter anderem Auskunft über bekannte Nebenwirkungen des Impfstoffs und Schadenersatz von mindestens 150.000 Euro. (Az. VI ZR 335/24)
Die Frau ist seit dem Hörsturz auf einem Ohr taub. Vor dem BGH geht es allerdings nicht um die Frage, ob die Impfung die Probleme auslöste. Er prüft vielmehr das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, mit dem die Klage der Zahnärztin abgewiesen wurde. Bei der Verhandlung im Dezember zeichnete sich ab, dass der BGH den Fall nach Koblenz zurückverweisen könnte. Nun fällt das Urteil.
A.P.Lehmann--NRZ