

Verfassungsschutz setzt Einstufung von AfD als gesichert rechtsextremistisch aus
Das Bundesamt für Verfassungsschutz setzt die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung vorläufig aus und bezeichnet die Partei öffentlich nicht mehr so. Diese sogenannte Stillhaltezusage gilt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag der AfD entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Mit der Einstufung legt der Verfassungsschutz auch die Beobachtung der Partei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung auf Eis.
Wird eine Partei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, senkt das die Schwelle für Maßnahmen der Beobachtung und Informationsbeschaffung. Sie liegt dann niedriger, als wenn die Behörde eine Partei lediglich als Verdachtsfall führt, wie sie es bis Freitag vergangener Woche tat und nun vorläufig weiter so hält. Wann das Gericht über den Eilantrag der AfD entscheidet, ist noch nicht bekannt.
Am Freitag legte der Verfassungsschutz nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vor. Grund für die Einstufung sei eine "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei", hieß es. "Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar", teilte der Verfassungsschutz in der vergangenen Woche mit. Die Neubewertung befeuerte auch eine neue Debatte über ein eventuelles Verbotsverfahren gegen die Partei.
Die AfD setzt sich juristisch gegen die Hochstufung zur Wehr. Sie reichte eine Klage und einen Eilantrag bei dem Kölner Gericht ein. Dieses ist zuständig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall. Damals verlor die AfD, ebenso wie später vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster.
Auch in diesem Verfahren hatte die AfD Anfang 2021 einen Eilantrag in Köln gestellt, auch hier gab der Verfassungsschutz eine Stillhaltezusage ab. Da er sich daran nicht hielt, verpflichtete ihn das Verwaltungsgericht im März 2021 in einer Zwischenentscheidung dazu, die AfD vorläufig nicht als Verdachtsfall einstufen oder so zu behandeln. Das galt ebenfalls bis zur Entscheidung über den Eilantrag.
Diese war laut Gericht für Juli 2021 geplant, fiel aber schließlich wegen der späten Übersendung von Akten durch den Verfassungsschutz erst im März 2022, als auch schon das Urteil fiel. Der Eilantrag der AfD scheiterte damals ebenso wie ihre Klage.
Im aktuellen Rechtsstreit über die neue Einstufung als gesichert rechtsextremistisch traf das Verwaltungsgericht noch keine inhaltliche Entscheidung. In der Stillhaltezusage versicherte der Verfassungsschutz auch, die Pressemitteilung über die Einstufung von seiner Internetseite zu entfernen. Am Donnerstagmittag war die Mitteilung bereits nicht mehr abrufbar.
Die AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel bezeichneten die Stillhaltezusage als "Teilerfolg gegen den Verfassungsschutz".
S.Schulze--NRZ