Kommunen verzeichnen 2025 neues Rekorddefizit von 31,9 Milliarden Euro
Die Kommunen in Deutschland haben im vergangenen Jahr 2025 ein Rekorddefizit von 31,9 Milliarden Euro aufgewiesen. Wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte, war dies das höchste kommunale Finanzierungsdefizit seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990. Der Deutsche Städtetag forderte eine jährliche Soforthilfe von 30 Milliarden Euro, der Deutsche Landkreistag forderte eine sofortige Anhebung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer um zehn Prozentpunkte.
Das Defizit der Kommunen übertraf laut Statistik den bisherigen Rekordwert des Jahres 2024 um weitere 7,1 Milliarden Euro. Das Statistikamt berief sich auf vorläufige Ergebnissen der vierteljährlichen sogenannten Kassenstatistik.
Im Jahr 2025 waren damit 7,5 Prozent der kommunalen Ausgaben nicht durch reguläre Einnahmen gedeckt und mussten durch die Aufnahme von Krediten finanziert werden. Das Defizit der Kommunen ist den Angaben zufolge vor allem auf deren Kernhaushalte zurückzuführen: Mit 29,4 Milliarden Euro war es um 5,1 Milliarden Euro größer als im Vorjahr.
Das Defizit der Extrahaushalte verfünffachte sich 2025 auf 2,5 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr. Als Extrahaushalte gelten demnach diejenigen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen in kommunaler Trägerschaft, deren Finanzierung überwiegend aus Zuschüssen der Kommunen erfolgt. Die wachsenden Defizite bedeuten den Statistikern zufolge, dass die Extrahaushalte einen höheren Zuschussbedarf von den kommunalen Kernhaushalten haben.
Das Defizit in den Kern- und Extrahaushalten wuchs, weil die Ausgaben erneut schneller zunahmen als die Einnahmen: Die Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände stiegen 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 5,6 Prozent oder 22,4 Milliarden Euro auf 423,3 Milliarden Euro. Dabei stiegen zum Beispiel die Personalausgaben um 6,8 Prozent überdurchschnittlich stark an: auf 113,4 Milliarden Euro. Gründe hierfür waren eine Tariferhöhung und Personalaufbau.
Einen Anstieg gab es auch bei den Sozialleistungen: Dafür gaben die Kommunen im vergangenen Jahr 90,0 Milliarden Euro aus - ein Plus von 5,9 Prozent. Die größten Zuwächse wurden demnach bei jenen Sozialleitungen verzeichnet, deren Kosten vor allem die Kommunen und weniger Bund und Länder tragen, also zum Beispiel die Kinder- und Jugendhilfe.
Bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz registrierten die Statistiker hingegen einen deutlichen Rückgang um 10,9 Prozent auf 3,4 Milliarden Euro.
Die Einnahmen der Kommunen lagen 2025 bei 391,4 Milliarden Euro. Dies war ein Plus von 4,1 Prozent oder 15,3 Milliarden Euro. Einen Großteil machten mit 136,5 Milliarden Euro die Steuereinnahmen aus, die um 3,4 Prozent anstiegen. Ausschlaggebend war hier laut Statistikamt das kräftige Plus von 7,5 Prozent beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.
Christian Schuchardt,der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, erklärte, die Haushaltslage spitze sich weiter zu, weil vor allem die Ausgaben für soziale Leistungen und für das Personal dynamisch stiegen. Es würden zudem immer mehr Aufgaben auf die Kommunen verlagert, ohne dass die Finanzierung gesichert sei. "Wir brauchen jetzt eine jährliche Soforthilfe von mindestens 30 Milliarden Euro, die bereits im nächsten Bundeshaushalt verbindlich eingeplant wird, sowie eine strukturelle Entlastung der Städte."
Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Achim Brötel, forderte "besser heute als morgen" die seit langem angemahnten Reformen auf der Ausgabenseite. Vor allem im Sozialbereich seien die Pflichtausgaben überproportional gestiegen. Besonders ins Gewicht fielen unverändert die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Hilfe zur Pflege.
Eine spürbare und kurzfristig greifende finanzielle Entlastung könne es durch eine sofortige Anhebung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer um zehn Prozentpunkte geben. Das würde sofort zusätzlich 30 Milliarden Euro auf die kommunale Ebene bringen. Wenn die Reformen auf der Ausgabeseite greifen würden, könne die Umsatzsteuer auf einen Anteil von sechs Prozentpunkten zurückgefahren werden.
V.Reich--NRZ