Neue Rheinische Zeitung - Beschwerde ohne Erfolg: Thüringer Landtagswahl bleibt gültig

Köln -
Beschwerde ohne Erfolg: Thüringer Landtagswahl bleibt gültig
Beschwerde ohne Erfolg: Thüringer Landtagswahl bleibt gültig / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Beschwerde ohne Erfolg: Thüringer Landtagswahl bleibt gültig

Die Thüringer Landtagswahl von 2024 bleibt gültig. Der Verfassungsgerichtshof in Weimar wies am Mittwoch eine Beschwerde des Landesverbands der rechtskonservativen Werteunion zurück. Zwar stellte das Gericht einen Wahlfehler fest - dieser habe sich aber nicht auf die Sitzverteilung im Landtag ausgewirkt.

Textgröße:

Die Werteunion sowie ein Bürger, welche die Wahlprüfungsbeschwerde eingereicht hatten, störten sich an einem Schreiben von 17 Landräten und Oberbürgermeistern. Es erschien im August 2024 auf der Internetseite des Landratsamts Wartburgkreis und war als Medieninformation gekennzeichnet. Der Text äußerte sich kritisch über die Parteien AfD und BSW.

Einen Tag vor der Wahl erschien außerdem in einem kostenlosen Anzeigenblatt eine Wahlwerbung der CDU, in die ein verkleinerter Abdruck dieser Medieninformation eingebettet war.

Die Veröffentlichung dieses Texts verstieß gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl und der Chancengleichheit politischer Parteien, wie das Gericht erklärte. Zwar dürfe der Staat Öffentlichkeitsarbeit betreiben - hier sei aber eine Grenze überschritten worden, weil der Text einen Wahlaufruf gegen zwei Parteien enthalten habe.

Das Gericht ging aber nicht davon aus, dass das Folgen für die Sitzverteilung im Landtag hatte. Bei der Anzeige in dem kostenlosen Blatt sei deutlich erkennbar gewesen, dass es sich um Wahlwerbung handelte. Das Blatt werde nur in Teilen Thüringens verteilt. Außerdem hätten zu dem Zeitpunkt viele Wähler ihre Stimme schon per Briefwahl abgegeben.

Allgemein sah das Gericht nicht, dass die strittige Medieninformation die öffentliche Diskussion vor der Wahl beherrscht und damit wesentlich beeinflusst habe. Vielmehr ging es davon aus, dass sie von Wählerinnen und Wählern als wahlkampfbedingter einseitiger parteiischer Aufruf eingeordnet wurde.

Bei der Landtagswahl am 1. September 2024 war die vom Thüringer Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte AfD deutlich stärkste Kraft geworden, gefolgt von CDU, BSW, Linkspartei und SPD. Seit Dezember 2024 bilden CDU, BSW und SPD in Thüringen als sogenannte Brombeerkoalition die Landesregierung.

G.Wagner--NRZ