Neue Rheinische Zeitung - So viele Anträge wie nie bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr

Köln -
So viele Anträge wie nie bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr
So viele Anträge wie nie bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr / Foto: © AFP

So viele Anträge wie nie bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr

Bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr sind im ersten Halbjahr so viele Beschwerden über Verspätungen und Ausfälle von Flug- und Bahnreisen eingegangen wie noch nie: In den sechs Monaten bis Ende Juni erreichten rund 29.000 Schlichtungsanträge die Stelle - das sei ein bisheriger Höchststand, teilte sie am Samstag mit. Vier von fünf Anträge auf Schlichtung betreffen Flüge.

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Rund 24.000 Schlichtungsanträge betrafen den Bereich Flug, das waren 83 Prozent aller Anträge, wie die Stelle mitteilte. Ursachen waren extreme Wetterbedingungen, Streiks und Einschränkungen wegen des Iran-Kriegs.

Auf den Bereich Bahn entfielen rund 4000 Anträge auf Schlichtung, das waren 14 Prozent. Hier waren häufig Mängel an der Infrastruktur die Ursache, wie die Schlichtungsstelle mitteilte. Der Rest der Anträge betraf Reiseveranstalter, den öffentlichen Personennahverkehr, Fernbus- und Schiffsreisen.

Die Zahl von insgesamt rund 29.000 Schlichtungsanträgen im ersten Halbjahr liegt den Angaben zufolge mehr als 50 Prozent über den jeweils entsprechenden Zeiträumen der beiden Vorjahre. Anders als sonst gingen die Anträge auch nicht von Februar bis Juni zurück - in früheren Jahren erreichten die Schlichtungsstelle die meisten Beschwerden zum Jahreswechsel und nach den Sommermonaten. Die Schlichtungsstelle vermutet als Ursache die stark gestiegene Nutzung von Künstlicher Intelligenz: Verbraucherinnen und Verbraucher finden die Schlichtungsstelle leichter und nutzen sie dann auch.

An die Schlichtungsstelle können sich Verbraucher wenden, wenn sie vergeblich versucht haben, sich in einem Streit mit einem Unternehmen zu einigen. 30 auf Passagier- und Reiserecht spezialisierte Juristinnen und Juristen prüfen dann kostenlos, ob Ansprüche etwa auf Schadenersatz bestehen. Voraussetzung ist, dass ein Unternehmen Mitglied der Schlichtungsstelle ist.

L.Koch--NRZ